Honorar­übersicht

Psychotherapeutische Leistungen werden gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut:Innen (GOP) und individuellen Honorarvereinbarungen in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem 2.3fachen Satz und 3.5fachen Satz. Eine Übersicht über gängige Kosten gibt die untenstehende Tabelle.

Leistung

GOP- Ziffer

Faktor

Anzahl

Betrag in €
pro Leistung

Psychotherapeutische Sprechstunde, 50 Min.

812a

2.3

3

134,06

Kurzzeittherapie, Einzelbehandlung, 50 Min.

812a

2.3

max. 24

134,06

Einzelbehandlung (VT*, 50 Min.)

870

3.07

nach Bedarf

134,21

Einzelbehandlung (VT*, 50 Min.)

bei besonderer Begründung, EMDR, nach 20 Uhr, am Samstag, an Sonn- oder Feiertagen

870

3.5

nach Bedarf

153,02

Einzelbehandlung (TP*, 50 Min.)

861

3.34

nach Bedarf

134,33

Einzelbehandlung (TP*, 50 Min.)

bei besonderer Begründung, EMDR, nach 20 Uhr, am Samstag, an Sonn- oder Feiertagen

861

3.5

nach Bedarf

140,76

Erhebung des psychischen Befundes

801a

2.3

pro Sitzung

33,52

Vertiefte Exploration

807a

2.3

nach Bedarf,
max. 1x pro Monat

53,62

Erhebung der biographischen Anamnese

860

3.0

einmalig zu Beginn

160,86

Fragebogen-Diagnostik bzw. klinisch-diagnostisches Interview

855a

1.8

pro Testbatterie (3 Tests) bzw. pro Interview
Anzahl nach Bedarf

75,75

Therapieantrag Erstbericht / Verlängerungsbericht

85a

2.3

nach Bedarf (max. 3x),
je begonnener Arbeitsstunde

67,03

Schriftlich gutachtliche Äußerung

85

3.5

nach Bedarf,
je begonnener Arbeitsstunde

102,00

Technikzuschlag Onlinesitzung

pro Sitzung

4,77

Ausfallhonorar (wenn die Terminabsage nicht mind. 48 h vorher erfolgt).

1x pro

ausgefallener

Stunde

100,00

*VT: Verhaltenstherapie
*TP: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Weitere GOP-Leistungen wie konsiliarische Erörterungen mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratungen, Bescheinigungen, Schreibgebühren, Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten u.a. können nach Bedarf dazukommen.