Kosten

Die Praxis Dr. Schefter & Psychotherapeut:Innen wird als Privatpraxis geführt. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich somit an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und erfolgt über individuelle Honorarvereinbarungen. Die Rechnung wird monatlich gestellt und ist innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Eine Übersicht über gängige Kosten finden Sie in der Honorarübersicht.

Die Kosten für Leistungen wie Coaching oder Supervision unterliegen nicht der Gebührenordnung für Psychotherapeut:Innen. Sie können die jeweiligen Honorare den entsprechenden Feldern auf dieser Seite entnehmen.

Selbstzahler (SZ)

Als Selbstzahler kommen Sie selbst für die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung auf. Damit entfallen die Formalitäten eines Psychotherapieantrages und die Registrierung einer Diagnose bei einem Versicherer. Sie können schnell und unkompliziert eine Behandlung beginnen.

Folgende Kosten entstehen in jeder Sitzung:
  • Erstgespräch (50 Min.): 134,06€
  • jede weitere Einzelsitzungen (50 Min.): 167,72€ (Verhaltenstherapie) bzw. 167,99€
    (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
  • pro Gruppensitzung (100 Min.) pro Teilnehmer: 134,06€
weitere Kosten entstehen durch
  • Biografische Anamnese: 160,86€, einmalig zu Beginn
  • Psychologische Testdiagnostik: 75,75€ je 3 Tests, zu Beginn, alle 6 Monate und zu Behandlungsende

Für eine detaillierte Auflistung aller möglichen Leistungen, Gebührenziffern und Steigerungsfaktoren können Sie die Honorarübersicht einsehen. Gern informieren wir Sie auch im Erstgespräch und beantworten Ihre Fragen.

Selbstzahler (SZ)

Private Kranken­­versicherung (PKV) / Beihilfe

Wenn Sie privat versichert und/oder Beihilfeempfänger sind, können Sie schnell und unkompliziert eine Behandlung (Einzeltherapie, Gruppentherapie) beginnen.

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und erfolgt über individuelle Honorarvereinbarungen. Die Rechnung wird monatlich gestellt und ist innerhalb von 2 Wochen zu begleichen.

Alle GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig. Je nach Versicherung unterscheiden sich das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze.

Die untenstehende Grafik informiert Sie über Kosten, die pro Sitzung entstehen, angewandte GOP-Ziffern, Steigerungsfaktoren und ggf. zu leistende Zuzahlungen (Eigenanteile).

Verhaltenstherapie
Therapie Kosten Berlin
Tiefenpsychologsich fundierte Psychotherapie
Therapie Kosten Berlin
Weitere Kosten entstehen durch
  • Biografische Anamnese: 160,86€, einmalig zu Beginn
  • Psychologische Testdiagnostik: 75,75€ je 3 Tests, zu Beginn, alle 6 Monate und zu Behandlungsende

Für eine detaillierte Auflistung aller möglichen Leistungen, Gebührenziffern und Steigerungsfaktoren können Sie die Honorarübersicht einsehen. Gern informieren wir Sie auch im Erstgespräch und beantworten Ihre Fragen.

Private Krankenversicherung (PKV) / Beihilfe

Berufs­genossen­schaft (BG)

Erfolgt die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft, können Sie direkt ein Erstgespräch vereinbaren. Nach dem Erstgespräch wird ein Bericht an Ihre Berufsgenossenschaft mit der Bitte um Kostenübernahme gesendet. Sollte die Kostenzusage der Berufsgenossenschaft schon vorliegen, bringen Sie diese bitte zum Erstgespräch mit.

Berufsgenossenschaft (BG)

Bahn BKK

Mit Versicherten der Bahn BKK können wir sowohl Einzeltherapie als auch Gruppentherapie direkt abrechnen.

Sie können also sehr unkompliziert ein Erstgespräch vereinbaren.

Für die Abrechnung benötigen wir:

  •  einen Überweisungsschein oder
  •  ein PTV-11 Formular aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde oder
  •  eine ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung

Bitte bringen Sie eines dieser Dokumente zum Erstgespräch mit.

Bahn BKK

Heilfürsorge (FH)

Bundeswehr

Als Zeit- oder Berufssoldat können Sie direkt ein Erstgespräch mit uns vereinbaren. Für die Abrechnung des Erstgesprächs und der probatorischen Sitzungen mit der Heilfürsorge benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung (Formular San/Bw/0218), das von Ihrem Truppenarzt ausgestellt wird. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.

Polizei (Land, Bund)

Wenn Sie als Angehörige*r der Polizei über die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt ein Erstgespräch mit uns vereinbaren. Wir benötigen zunächst keine weiteren Unterlagen.

Heilfürsorge (FH)

Gesetzliche Kranken­versicherung (GKV)

Als Privatpraxis nehmen nicht an der vertragstherapeutischen Versorgung teil und können daher in der Regel nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Als gesetzlich Versicherte/r sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Psychotherapie bei einem Kassentherapeuten anzustreben. Der Bedarf an Psychotherapie ist jedoch sehr hoch und die Anzahl der Kolleg:Innen mit einem Kassensitz sehr begrenzt. Somit entstehen oft lange und unzumutbare Wartezeiten, wenn der Leidensdrucks am höchsten ist.

Und nun die gute Nachricht: Wenn eine Psychotherapie dringend notwendig und unaufschiebbar ist, Sie bei einem Kassentherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (weniger als 3 Monate) jedoch keinen Therapieplatz erhalten, sind die gesetzlichen Krankenkassen nach §13 Absatz 3, SGB V dazu verpflichtet, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen.

Das Antragsprocedere ist leider recht bürokratisch und aufwändig. Wir verfügen jedoch über umfangreiche Erfahrungen im Kostenerstattungsverfahren und unterstützen Sie gern dabei.

Auch für gesetzlich Versicherte erfolgt die Abrechnung nach Gebührenordnung für Psychotherapeut:Innen (siehe Honorarübersicht). Da die gesetzlichen Krankenkassen vermutlich nicht die vollen Kosten erstatten, bleibt für gesetzlich Versicherte ein Eigenanteil von ca. 34€ pro Sitzung (Verhaltenstherapie) bzw. ca. 42€ pro Sitzung (Tiefenpsychologie).

Auch das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Es ist möglich, dass es rückwirkend von den Krankenkassen übernommen wird. Garantieren können wir das jedoch nicht.

Für Versicherte der AOK, IKK Classic, der Securvita, der MKK (ehemals BKK VBU) und der HEK bieten wir das Kostenerstattungsverfahren nicht an.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Coaching

Coaching ist eine psychologische Leistung, die der Auftraggeber selbst begleicht. Da Coaching häufig der beruflichen Entwicklung dient, sind die Kosten steuerlich absetzbar.

Immer mehr Arbeitgeber haben die positiven Effekte eines Coachings auf berufliche Kompetenzen, den Erhalt der psychischen Gesundheit, und die Lebenszufriedenheit erkannt. Somit übernehmen auch einige Arbeitgeber die Kosten für ein Coaching.

Für selbstzahlende Coachees:
  • Einzelsitzung | 50 Min | 140€
  • Doppelsitzung | 100 Min | 260€

Für Coachings als Arbeitgeber finanzierte Leistung werden die Kosten individuell vereinbart.

Coaching

Supervision

Kosten für die Supervision werden vom Auftraggeber beglichen. Das können Institutionen, Organisationen, Arbeitgeber oder Privatpersonen sein.

Supervision für Psychologische Psychotherapeuten (PP)
  • 120€ für PP in Ausbildung
  • 140€ für approbierte PP

Für alle anderen Formen der Supervision werden die Kosten individuell vereinbart.

Supervision